
Ohmtalstraße 40, 35091 Cölbe
+49 17662266681
AGB
1. Allgemeines
Die von unserer Agentur angebotenen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der im folgenden erläuterten Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht erneut ausdrücklich klargestellt wird. Spätestens durch eine Auftragserteilung oder die Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen final als angenommen. Bei Bedarf sind Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind vorerst unverbindlich. Sämtliche Aufträge, sei es ein Dolmetsch- oder Übersetzungsauftrag, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dazu gehören auch fernschriftliche Medien wie E-Mail und Fax. Gleiches gilt für Ergänzungen, Korrekturen und Nebenvereinbarungen. Unsere Dolmetscher und Übersetzer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Dinge zuzusichern, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, es sei denn, dies wird von uns in Auftrag gegeben.
3. Preisgestaltung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die von uns ausgeschriebenen Preise. Zudem wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei Großaufträgen kann eine Anzahlung erforderlich sein. Der Dolmetscher reist für gewöhnlich von seinem Wohnort zu jenem Ort an, an dem der Auftrag stattfindet. Zu seinem Honorar, welches zumeist individuell vereinbart wird, kommen Anfahrtskosten (Kilometergeld) und ein Ausgleich der Anfahrtszeit in Höhe des vereinbarten Stundensatzes hinzu. Die benötigte Zeit für die Anreise zum Ort des Dolmetscherauftrages und zurück gilt somit ebenfalls als Einsatzzeit.
Übersetzer, welche von unserem Übersetzungsbüro beauftragt werden, werden entweder nach einem Fixpreis bezahlt oder berechnen einen individuellen Zeilen- bzw. Wortpreis.
3a Auftragslieferung und Lieferverzug
Ein an uns übersandter Auftrag wird vom Übersetzer bearbeitet und nach Fertigstellung zur Kontrolle vorerst per E-Mail an den Kunden gesendet. Erst nach Überprüfung und Bestätigung durch den Kunden versendet der Übersetzer nun den Auftrag postalisch an die vom Kunden angegebene Adresse. Findet der Kunde einige Ungereimtheiten oder Fehler im Text, kann vom Übersetzer einmalig eine Neubearbeitung bzw. Korrektur der betreffenden Stellen verlangt werden. Kommt es beim zweiten Mal erneut dazu, dass der Auftraggeber Korrekturen vornehmen lassen möchte, kann dies nur noch gegen ein höheres Entgelt geschehen. Eine Korrektur oder Neuaufnahme der Übersetzung nach postalischer Versendung ist nicht möglich. Es handelt sich um Lieferverzug, wenn eine in Auftrag gegebene Übersetzung nicht zum vereinbarten Abgabetermin an den Auftraggeber übersandt wird.
4. Lieferfristen und Rücktrittsrecht
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und nicht vorhersehbarer Ereignisse, welche uns die pünktliche Lieferung eines Auftrages wesentlich erschweren (Höhere Gewalt, behördliche Anordnung, unvorhersehbarer Schwierigkeitsgrad des Textes wegen Fachvokabular oder nicht geläufiger Fachbegriffe, Einschränkung des Betriebes usw.), können von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht vertreten werden. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferpflicht frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatz-Ansprüche geltend machen.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Lieferfrist von uns unangemessen lange überschritten wird und der Kunde uns schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat.
5. Gewährleistung
Texte werden von uns nach bestem Wissen vollständig, koherent und orthographisch korrekt übersetzt. Eine Garantie im wahrsten Sinne des Wortes können wir jedoch nicht übernehmen. Macht der Auftraggeber nicht innerhalb von spätestens 3 Tagen nach postalischem Erhalt eine schriftliche Beanstandung, gilt der Auftrag als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf all seine Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung entstanden sind. Beanstandet der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist die Übersetzung und nennt einen konkreten Grund, so muss er diesen genau beschreiben. Ist ein objektiver Fehler aufgetreten, muss der Auftraggeber uns die Gelegenheit zur Fehlerbehebung geben. Wir haften jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für falsche und unvollständige Angaben, die vom Auftraggeber bezüglich der Übersetzungen gemacht wurden, wird nicht gehaftet. Auch wenn der Auftraggeber den Zweck der Übersetzung nicht angibt und diese im Nachhinein bemängelt, werden wir für den Schaden nicht aufkommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an von uns gelieferten Übersetzungen bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Eigentumsrecht vor. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die gelieferten Texte an uns zurückzugeben.
7. Zahlungsabwicklung
Wir möchten Sie darüber informieren, wie unsere Zahlungsmodalitäten nach Ausführung eines Dolmetschereinsatzes bzw. Übersetzungsauftrages aussehen. Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung, soweit nicht anderweitig vereinbart, nach Erhalt der Rechnung. Es gestaltet sich so, dass wir Ihnen innerhalb weniger Tage nach Einsatzende bzw. Fertigstellung eines Auftrages eine Rechnung zukommen lassen. Falls eine Bescheinigung über die Einsatzlänge ausgehändigt wurde, wird diese mit eingereicht. Die Überweisung der Rechnungssumme ist binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Bei einer Verspätung von 3-5 Tagen kommt es zu einer erneuten Zahlungsaufforderung. Vergehen weitere 5 Tage oder mehr ohne Zahlungseingang, wird eine Mahnung inkl. 5% Säumniszuschlag auf die Rechnungssumme ausgestellt. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Zahlungsbetrag sich endgültig in unserem Verfügungsbereich befindet. Wir bitten daher freundlichst um fristgerechte Überweisung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und JVEG. Auch wenn der Auftraggeber ein Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Marburg, Hessen, als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bezieht sich dies nur auf den Teilbereich und die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Allgemeinen wird nicht berührt.
9. Datenschutz
Stauth-Fachübersetzungen verpflichtet sich, alle übermittelten Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln und nach bestem Wissen und Gewissen über alle Tatsachen und Sachzusammenhänge Stillschweigen zu bewahren, die in Zusammenhang mit Geschäftsverbindungen zu Kunden bekannt werden. Stauth-Fachübersetzungen speichert Ihre Daten ausschließlich zur Auftragsbearbeitung, Rechnungsgestaltung und zum Informationsaustausch mit den Auftraggebern. Mit Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Speicherung dieser Daten in einer internen Datenbank zu.
10. Schreibweisen von Eigennamen
Aus Rechtsgründen dürfen Personennamen nur so übersetzt werden, wie Sie im Ausgangsdokument, welches wir vom Kunden erhalten, erscheinen. Eine Nachreichung von Dokumenten, welche eine andere Schreibweise aufweisen, ist nicht zulässig, da rechtlich gesehen der Verdacht der Fälschung aufkommen könnte. Aus diesem Grund müssen Namensschreibweisen immer vorher klar vom Kunden definiert werden und auch so im Dokument auftauchen, da diese 1:1 vom Übersetzer übernommen werden müssen. Sie sollten mit Ausweisdokumenten der betreffenden Person übereinstimmen. Bei einer späteren Aushändigung der korrekten Schreibweise kann es zu Verzögerungen der Übersetzung kommen, für die keine Verantwortung übernommen werden kann. Aus diesem Grunde wird vom Auftraggeber in diesem Punkt einen Mitwirkungspflicht erfordert, was das rechtzeitige Mitteilen der korrekten Schreibweise betrifft. Dies umfasst sowohl die korrekte Namensschreibweise der Hauptperson als auch etwaig wichtiger Verwandter. Kann der Auftraggeber dem nicht zeitnah nachkommen, kann sich der gesamte Auftrag und dessen Abwicklung in die Länge ziehen. Für daraus resultierende Schwierigkeiten bei befristeten Abgabeterminen oder Ähnlichem kommt Stauth-Fachübersetzungen somit nicht auf.
11. Übersetzungen nach Kopie
Fachübersetzungen, welche nach Kopie angefertigt wurden anstatt nach dem Originaldokument, müssen diesen Vermerk immer in sich tragen, denn beglaubigte Kopien werden zwar staatlich akzeptiert, allerdings nur unter der Voraussetzung dieses Vermerks. Auch Originaldokumente müssen einen solchen Vermerk aufweisen. Möchte der Auftraggeber eine nach dem Original übersetzte Version bekommen, ist er vorerst verpflichtet, uns das entsprechende Originaldokument zu liefern.